I.
Die Klägerin ist eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts, handelnd durch die Gesellschafter und M; Gegenstand des Unternehmens der Klägerin ist der Betrieb einer Gärtnerei.
Mit notariell beurkundetem Überlassungs- und Übernahmevertrag vom 01. Dezember 1995 veräußerte der am 02.08.1963 geborene Mitgesellschafter M seine Miteigentumsanteile an den Betriebsgrundstücken der Klägerin an den Mitgesellschafter P (Bruder) und schied zum 31. Dezember 1995 aus der Gesellschaft bürgerlichen Rechts aus. Der Betrieb der Klägerin wurde ab diesem Zeitpunkt von dem Erwerber P als Einzelunternehmen weitergeführt. Dieser verpflichtete sich, folgende Gegenleistungen zu übernehmen:
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|