BFH vom 13.02.1997
IV R 59/95

Wahlrechtsausübung bei Sonderabschreibungen

BFH, vom 13.02.1997 - Aktenzeichen IV R 59/95

DRsp Nr. 1998/1324

Wahlrechtsausübung bei Sonderabschreibungen

Hat der Steuerpflichtige sein Wahlrecht auf die Inanspruchnahme von Sonderabschreibungen nach dem FördG in der Einkommensteuererklärung ausgeübt und ist er aufgrund dessen bestandskräftig zur Einkommensteuer veranlagt worden, so hat er sein Wahlrecht ausgeschöpft. Er ist infolge der Bestandskraft des Bescheides an seine Wahl gebunden.

Für die Praxis: