FG Nürnberg vom 10.07.1998
VII (V) 747/97
Fundstellen:
DB 1999, 937
EFG 1999, 295

Wahlstudium in den USA als Berufsausbildung

FG Nürnberg, vom 10.07.1998 - Aktenzeichen VII (V) 747/97

DRsp Nr. 2001/3161

Wahlstudium in den USA als Berufsausbildung

Eine Berufsausbildung i.S. des § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 a EStG liegt auch bei einer Beurlaubung vom Studium bei fortbestehender Immatrikulation zum Zwecke eines Wahlstudiums in einem US-amerikanischen College vor, sofern das Wahlstudium einen organisatorischen und sachlichen Zusammenhang mit dem Hauptstudium aufweist.

Für die Praxis:

Zur Berufsausbildung gehören nicht nur diejenigen Maßnahmen, die im Rahmen eines geordneten Ausbildungsganges ergriffen werden, sondern auch Maßnahmen zur Vervollkommnung und Abrundung von Wissen und Fertigkeiten. Nach den tatsächlichen Feststellungen im Streitfall handelt es sich bei dem Wahlstudium in den USA um eine ergänzende Maßnahme des Hauptstudiums. Zudem wurde es in das Hauptstudium organisatorisch integriert.

Fundstellen
DB 1999, 937
EFG 1999, 295