Zur Berufsausbildung gehören nicht nur diejenigen Maßnahmen, die im Rahmen eines geordneten Ausbildungsganges ergriffen werden, sondern auch Maßnahmen zur Vervollkommnung und Abrundung von Wissen und Fertigkeiten. Nach den tatsächlichen Feststellungen im Streitfall handelt es sich bei dem Wahlstudium in den USA um eine ergänzende Maßnahme des Hauptstudiums. Zudem wurde es in das Hauptstudium organisatorisch integriert.
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