Die Bescheide über Körperschaftsteuer 2002 und Gewerbesteuermessbetrag 2002 vom … Februar 2005 sowie die Einspruchsentscheidung vom … März 2008 werden aufgehoben.
Die Revision wird zugelassen.
Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.
Streitig ist die Gemeinnützigkeit der Klägerin.
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