BFH - Urteil vom 18.06.1998
V R 24/97
Normen:
AO § 169 Abs. 1 S. 3 Nr. 1 ;
Fundstellen:
BFH/NV 1999, 281

Wahrung der Festsetzungsfrist; Zugang

BFH, Urteil vom 18.06.1998 - Aktenzeichen V R 24/97

DRsp Nr. 1999/615

Wahrung der Festsetzungsfrist; Zugang

1. Die Frist nach § 169 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 AO ist gewahrt, wenn der Steuerbescheid vor Ablauf der Festsetzungsfrist den Bereich der für die Steuerfestsetzung zuständigen Finanzbehörde verlassen hat und diese alle Voraussetzungen eingehalten hat, die für den Erlass eines wirksamen Steuerbescheids vorgeschrieben sind. 2. Es ist nicht zwingend erforderlich, dass der Steuerbescheid, der vor Ablauf der Festsetzungsfrist den Bereich der für die Steuerfestsetzung zuständigen Finanzbehörde verlassen hat, auf dem eingeschlagenen Wege wirksam wird. Es genügt, wenn er nach dem Inhalt der Steuerakten hätte wirksam werden können und später dem Stpfl. tatsächlich zugeht.

Normenkette:

AO § 169 Abs. 1 S. 3 Nr. 1 ;

Gründe: