Der Antrag wird abgelehnt.
Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei.
I.
Der Antragsteller beantragte am 26. April 2017 Prozesskostenhilfe (PKH) sowie die Beiordnung eines Rechtsanwalts für eine von ihm angestrebte Entschädigungsklage nach § 198 des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG). Diese betrifft das Klageverfahren vor dem Finanzgericht (FG) Berlin-Brandenburg mit dem Aktenzeichen
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