I.
Wegen Abgabenrückständen hatte der Beklagte und Beschwerdegegner (das Finanzamt --FA--) im Jahre 2004 beim Amtsgericht (AG) die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Klägers und Beschwerdeführers (Kläger) beantragt. Das AG eröffnete das Insolvenzverfahren im Jahre 2008. Die dagegen eingelegte Beschwerde des Klägers wies das Landgericht zurück.
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