Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob die Waldwertminderung nach Abschnitt 212 Einkommensteuerrichtlinie (
- Waldwertminderung
Die Kläger werden zusammen zur Einkommensteuer veranlagt. Im Streitjahr 1995 erzielten sie unter anderem Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft (Forstbetrieb). Dem Kläger gehörten u.a. die Waldbestände ... und ... Seit dem Wirtschaftsjahr 1984/85 hatte der Kläger eine Waldwertminderung nach Abschn. 212 Abs. 1
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