FG München - Urteil vom 23.10.2007
13 K 3466/06
Normen:
EStG § 12 Nr. 1 S. 2 ;

Wanderausflug mit Mitarbeitern aus Anlass des Ausscheidens ist privat veranlasst

FG München, Urteil vom 23.10.2007 - Aktenzeichen 13 K 3466/06

DRsp Nr. 2008/681

Wanderausflug mit Mitarbeitern aus Anlass des Ausscheidens ist privat veranlasst

Ein aus Anlass des Ausscheidens aus einem Betrieb von einem leitenden Angestellten durchgeführter Wanderausflug mit Mitarbeitern ist auch dann überwiegend privat veranlasst, wenn der Einladende Personalverantwortung hatte. Für die private Veranlassung spricht die Teilnahme von Lebenspartnern der Mitarbeiter und das Auftreten des Ausscheidenden anstelle des Betriebes als Gastgeber.

Normenkette:

EStG § 12 Nr. 1 S. 2 ;

Tatbestand:

I.

Streitig ist die Berücksichtigung von Aufwendungen für einen Wanderausflug als Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit.