BFH - Urteil vom 15.02.2006
VI R 64/05
Normen:
EStG § 19 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 ;
Fundstellen:
BFH/NV 2006, 1272

Wechsel der Zusatzversorgungskasse: Ausgleichszahlungen des Arbeitgebers kein Arbeitslohn

BFH, Urteil vom 15.02.2006 - Aktenzeichen VI R 64/05

DRsp Nr. 2006/11186

Wechsel der Zusatzversorgungskasse: Ausgleichszahlungen des Arbeitgebers kein Arbeitslohn

Den Arbeitnehmern fließt kein Arbeitslohn zu, wenn der Arbeitgeber beim Wechsel zu einer anderen umlagefinanzierten Zusatzversorgungskasse Ausgleichszahlungen leistet.

Normenkette:

EStG § 19 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 ;

Gründe:

I. Streitig ist die steuerliche Behandlung von Ausgleichszahlungen beim Wechsel zu einer anderen umlagefinanzierten Zusatzversorgungskasse.