FG Köln - Urteil vom 19.03.2013
6 K 1139/07
Normen:
GewStG § 10a;
Fundstellen:
BB 2013, 1749

Wegfall - Unternehmeridentität - doppelstöckige Personengesellschaft

FG Köln, Urteil vom 19.03.2013 - Aktenzeichen 6 K 1139/07

DRsp Nr. 2013/17965

Wegfall - Unternehmeridentität - doppelstöckige Personengesellschaft

Der Verlustabzug nach § 10a GewStG entfällt wegen fortan fehlender Unternehmeridentität auch dann, wenn der zunächst nur mittelbar an der Untergesellschaft beteiligte Gesellschafter durch das Ausscheiden der Oberpersonengesellschaft aus der Untergesellschaft unmittelbar beteiligt bleibt.

Normenkette:

GewStG § 10a;

Tatbestand