BFH - Urteil vom 11.04.2017
IX R 24/15
Normen:
EStG § 17 Abs. 4; BGB § 313 Abs. 2, Abs. 3 ; VwVfG § 60;
Fundstellen:
BFHE 258, 199
FR 2018, 1156
Vorinstanzen:
FG Baden-Württemberg, vom 13.05.2014 - Vorinstanzaktenzeichen 5 K 1931/10

Wegfall der Bindungswirkung einer tatsächlichen Verständigung wegen fehlender verfahrensrechtlicher Umsetzbarkeit

BFH, Urteil vom 11.04.2017 - Aktenzeichen IX R 24/15

DRsp Nr. 2017/11488

Wegfall der Bindungswirkung einer tatsächlichen Verständigung wegen fehlender verfahrensrechtlicher Umsetzbarkeit

Die Bindungswirkung einer tatsächlichen Verständigung im Steuerfestsetzungsverfahren kann nach den Grundsätzen vom Fehlen oder Wegfall der Geschäftsgrundlage ausnahmsweise entfallen, wenn ihr eine (irrtümlich) von beiden Parteien angenommene Geschäftsgrundlage von vornherein gefehlt hat oder wenn sie nachträglich weggefallen ist und einem der Beteiligten unter Berücksichtigung der Gesamtumstände ein Festhalten an dem Vereinbarten nicht zuzumuten ist.

Tenor

Auf die Revision der Kläger wird das Urteil des Finanzgerichts Baden-Württemberg vom 13. Mai 2014 5 K 1931/10 aufgehoben.

Die Sache wird an das Finanzgericht Baden-Württemberg zurückverwiesen.

Diesem wird die Entscheidung über die Kosten des Revisionsverfahrens übertragen.

Normenkette:

EStG § 17 Abs. 4; BGB § 313 Abs. 2, Abs. 3 ; VwVfG § 60;

Gründe

I.

Die Beteiligten streiten über die Bindungswirkung einer tatsächlichen Verständigung.