Die Berufung der Verfügungsklägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 25.10.2017 -
Die Parteien streiten über die Art und Weise der Beschäftigung der Verfügungsklägerin.
Die Verfügungsklägerin ist bei der Verfügungsbeklagten seit dem 01.01.1991 beschäftigt, zuletzt als Seniorbaufinanzierungsberaterin mit der Vergütungsstufe AT 1 bzw. TG 9. Ihr steht eine Bruttomonatsvergütung in Höhe von 5.222,00 EUR zu.
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