Wegfall des Verlustvortrags nach § 8 Abs. 4 KStG a.F.
FG Köln, Urteil vom 22.10.2008 - Aktenzeichen 13 K 3113/07
DRsp Nr. 2009/1453
Wegfall des Verlustvortrags nach § 8 Abs. 4KStG a.F.
Die Übertragung von weniger als 50 % der Anteile an einer Körperschaft kann bei gegebener Zuführung überwiegend neuen Betriebsvermögens nur im besonders gelagerten Einzelfall zum Wegfall der Verlustvorträge nach § 8 Abs. 4KStG führen, wenn die wirtschaftliche Rechtsposition des die Minderheitsbeteiligung erwerbenden Anteilseigners der eines Mehrheitsgesellschafters gleichzustellen ist.
Die Beteiligten streiten im vorliegenden Verfahren vorrangig über die Frage der Anwendbarkeit des § 8 Abs. 4 des Körperschaftsteuergesetzes - KStG - bei Übertragung von nur 49% der Anteile an der Klägerin, nachrangig über kleinere Streitpunkte nach Durchführung einer Außenprüfung.
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