FG München - Urteil vom 14.03.2017
6 K 1185/14

Wegfall negatives Kapitalkonto und Halbeinkünfteverfahren

FG München, Urteil vom 14.03.2017 - Aktenzeichen 6 K 1185/14

DRsp Nr. 2017/10307

Wegfall negatives Kapitalkonto und Halbeinkünfteverfahren

Tenor

1.

Die Klage wird abgewiesen.

2.

Die Klägerinnen tragen die Kosten des Verfahrens.

Gründe

I.

Die Klägerinnen, zwei Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR), führen das Verfahren als ausgeschiedene Gesellschafterinnen der mittlerweile gelöschten (nachfolgend: X-KG).

Die X-KG wurde mit Vertrag vom XXX gegründet. Unternehmensgegenstand war das Halten und Verwalten von eigenem Vermögen, insbesondere von Aktien und Beteiligungen an anderen Gesellschaften. Mit Vertrag vom selben Tag brachten die Gesellschafter der Aktien an der , gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten zum gemeinen Wert in die X-KG ein. Die X-KG aktivierte die Aktien zunächst mit einem Wert von 7 € je Aktie, insgesamt in Höhe von XXX.

Am Festkapital der X-KG von XXX € waren insgesamt 12 Kommanditisten beteiligt, darunter die Klägerinnen. Für die Klägerin zu 1), war ein Festkapital von € und für die Klägerin zu 2), war ein Festkapital von XXX € ausgewiesen.