Die Klage wird abgewiesen.
2.Die Kläger tragen die Kosten des Verfahrens.
I.
Die Kläger sind verheiratet und werden zusammen zur Einkommensteuer veranlagt. Der Kläger betreibt einen landwirtschaftlichen Betrieb und erzielte im Streitjahr 2011 Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft.
Bis zum Wirtschaftsjahr 2003/2004 wurde der Gewinn des Klägers nach § 13a des Einkommensteuergesetzes (EStG) ermittelt. Der Betrieb des Klägers erstreckt(e) sich auf eine landwirtschaftlich genutzte Fläche von über 50,5210 Hektar.
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