FG Saarland - Beschluss vom 27.04.2016
2 V 1089/16
Normen:
AO § 30 Abs. 4; AO § 370; StPO § 170 Abs. 2;

Weitergabe von im Rahmen des Ankaufs von Steuer-CDs als Steuerdaten an den Ausschuss für Finanzen und Haushaltsfragen des saarländischen Landtags

FG Saarland, Beschluss vom 27.04.2016 - Aktenzeichen 2 V 1089/16

DRsp Nr. 2016/9101

Weitergabe von im Rahmen des Ankaufs von "Steuer-CDs" als Steuerdaten an den Ausschuss für Finanzen und Haushaltsfragen des saarländischen Landtags

Tenor

Der Antrag wird als unbegründet zurückgewiesen.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens.

Die Beschwerde wird zugelassen.

Normenkette:

AO § 30 Abs. 4; AO § 370; StPO § 170 Abs. 2;

Gründe

I.

Die Beteiligten streiten um die Weitergabe von Steuerdaten des Antragstellers an den Ausschuss für Finanzen und Haushaltsfragen des saarländischen Landtags (im Folgenden: Ausschuss).