FG Nürnberg - Urteil vom 26.03.2002
I 197/98
Normen:
EStG § 3c ; EStG § 4 Abs. 1 ; EStG § 5 Abs. 1 ; EStG § 8 Abs. 1 ;

Weiterleitung von Betriebseinnahmen an Vergleichsgläubiger steht im Zusammenhang mit einem entstandenen Sanierungsgewinn

FG Nürnberg, Urteil vom 26.03.2002 - Aktenzeichen I 197/98

DRsp Nr. 2003/713

Weiterleitung von Betriebseinnahmen an Vergleichsgläubiger steht im Zusammenhang mit einem entstandenen Sanierungsgewinn

Die Weiterleitung von nachträglich vereinnahmten Betriebseinnahmen aus einer abgeschriebenen Forderung, die vertragsgemäß den Vergleichsgläubigern auszuzahlen sind, steht im Zusammenhang mit einer vorangegangenen Sanierung und mindert den Sanierungsgewinn.

Normenkette:

EStG § 3c ; EStG § 4 Abs. 1 ; EStG § 5 Abs. 1 ; EStG § 8 Abs. 1 ;

Tatbestand:

Streitig, ist die Behandlung einer Zahlung von 104.930 DM aus dem Konkursverfahren der C. GmbH als gewinnerhöhende Betriebseinnahme und deren Weiterleitung als gewinnmindernde Betriebsausgabe.