I.
Streitig ist, ob der Antragsgegner (Ag.) zu Recht gegenüber der Antragstellerin (Ast.) die Stromsteuer für den von der Ast. an die M. GmbH weitergeleiteten Strom unter Nichtberücksichtigung der der Ast. erteilten Erlaubnis zur Verwendung von Strom zum ermäßigten Steuersatz (§
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