FG Baden-Württemberg - Urteil vom 26.06.2000
12 K 310/97
Normen:
AO 1977 § 165 Abs. 1 ; AO 1977 § 165 Abs. 2 ; EStG § 21 Abs. 2 S. 1; EStG § 21a Abs. 1 S. 3 Nr. 2 ; EStG § 52 Abs. 21 ;
Fundstellen:
EFG 2000, 977

Weitervermietung einer Einliegerwohnung innerhalb von sechs Monaten im Rahmen der großen Übergangsregelung für die Nutzungswertbesteuerung als nachrangige Rechtsfrage hinsichtlich einer Vorläufigkeitsfestsetzung wegen Einkunftserzielungsabicht

FG Baden-Württemberg, Urteil vom 26.06.2000 - Aktenzeichen 12 K 310/97

DRsp Nr. 2001/1298

Weitervermietung einer Einliegerwohnung innerhalb von sechs Monaten im Rahmen der großen Übergangsregelung für die Nutzungswertbesteuerung als nachrangige Rechtsfrage hinsichtlich einer Vorläufigkeitsfestsetzung wegen Einkunftserzielungsabicht

Erfolgt eine Veranlagung wegen der tatsächlichen Ungewissheit, inwieweit eine Einkunftserzielungsabsicht hinsichtlich einer vermieteten Einliegerwohnung in einem ansonsten eigengenutzten Zweifamilienhaus vorliegt, vorläufig nach § 165 AO 1977, kann das FA im Rahmen der endgültigen Steuerfestsetzung, die fehlerhafte Annahme der Weitervermietung der Einliegerwohnung innerhalb der Sechsmonatsfrist nach Beendigung des Mietverhältnisses im i.S. des § 21 Abs. 1 Satz 3 Nr. 2 EStG als nachrangige Rechtsfrage nach § 165 Abs. 2 AO 1977 berichtigen.

Normenkette:

AO 1977 § 165 Abs. 1 ; AO 1977 § 165 Abs. 2 ; EStG § 21 Abs. 2 S. 1; EStG § 21a Abs. 1 S. 3 Nr. 2 ; EStG § 52 Abs. 21 ;

Tatbestand:

Streitig ist, ob der Beklagte (Bekl) für die Jahre 1993 und 1994 nach § 165 Abs. 2 Satz 1 der Abgabenordnung (AO) geänderte Einkommensteuer (ESt)-Bescheide erlassen durfte.