Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 10. November 2016 -
Von Rechts wegen!
Die Parteien streiten über die Wirksamkeit einer ordentlichen Kündigung.
Der schwerbehinderte Kläger (klagende Partei) war bei der Beklagten auf dem Flughafen T beschäftigt.
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