1. Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 10. Mai 2016 -
2. Von den Kosten des Rechtsstreits erster und zweiter Instanz haben die Klägerin 83 % und die Beklagte 17 % zu tragen. Die Kosten des Revisionsverfahrens haben die Parteien je zur Hälfte zu tragen.
Von Rechts wegen!
Die Parteien streiten noch über die Wirksamkeit einer ordentlichen Kündigung.
Die Klägerin (klagende Partei) war bei der Beklagten auf dem Flughafen T beschäftigt.
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