1. Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 8. Juli 2016 -
2. Die Kosten des Rechtsstreits haben die Parteien je zur Hälfte zu tragen.
Von Rechts wegen!
Die Parteien streiten noch über die Wirksamkeit einer ordentlichen Kündigung.
Die Klägerin (klagende Partei) war bei der Beklagten auf dem Flughafen T beschäftigt. Sie war Mitglied des für den dortigen Betrieb gewählten Betriebsrats.
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