1. Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 20. Juli 2016 -
2. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 10. März 2016 -
3. Der Kläger hat die weiteren Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
Von Rechts wegen!
Die Parteien streiten über die Wirksamkeit einer ordentlichen Kündigung.
Der schwerbehinderte Kläger (klagende Partei) war bei der Beklagten auf dem Flughafen T beschäftigt.
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