1. Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 24. Juni 2016 -
2. Die Parteien haben die Kosten des Rechtsstreits je zur Hälfte zu tragen.
Von Rechts wegen!
Die Parteien streiten noch über die Wirksamkeit einer ordentlichen Kündigung.
Die Klägerin (klagende Partei) war bei der Beklagten auf dem Flughafen T beschäftigt.
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