BFH - Beschluss vom 09.09.2003
VI B 53/03
Normen:
EStG §§ 19 15 ; FGO §§ 96 115 Abs. 2 Nr. 2 ;
Fundstellen:
BFH/NV 2004, 42
DStRE 2004, 28

Werbeprospektverteiler - nichtselbstständige oder gewerbliche Tätigkeit?

BFH, Beschluss vom 09.09.2003 - Aktenzeichen VI B 53/03

DRsp Nr. 2003/14545

Werbeprospektverteiler - nichtselbstständige oder gewerbliche Tätigkeit?

1. Der ArbN-Begriff lässt sich nicht durch Aufzählung feststellender Merkmale abschließend bestimmen. Werbeprospektverteiler können daher je nach Umfang und Organisation der von ihnen übernommenen Tätigkeit ArbN oder Gewerbetreibende sein.2. Die Frage, ob jemand eine Tätigkeit selbstständig oder nichtselbstständig ausübt, ist anhand einer Vielzahl in Betracht kommender Kriterien nach dem Gesamtbild der Verhältnisse zu beurteilen. Die in diesem Rahmen vorzunehmende Beurteilung obliegt in erster Linie den FG als Tatsacheninstanz.

Normenkette:

EStG §§ 19 15 ; FGO §§ 96 115 Abs. 2 Nr. 2 ;

Gründe: