Die klagende Steuerberatungsgesellschaft wendet sich gegen die Größe und Aufmachung einer vom Beklagten veröffentlichten Zeitungsanzeige.
Der Beklagte ist ein Lohnsteuerhilfeverein, der ebenso wie die Klägerin überregional tätig ist, so dass sich die Kundenkreise teilweise überschneiden. Die Anzeige des Beklagten vom xx.xx.1998, die eine Größe von 18,5 x 32,5 cm aufwies und 171 Filialen im Verbreitungsgebiet der Zeitungsausgabe des Beklagten aufführte, war - wie nachfolgend verkleinert wiedergegeben - gestaltet:
folgt Graphik
Die Klägerin hat die Anzeige als wettbewerbswidrig beanstandet. Das Inserat gehe durch seine Größe und die Hervorhebung des Namens des Beklagten über das sachlich gebotene Maß hinaus und verstoße dadurch gegen das Werbeverbot aus § 8 Abs. 2 StBerG i.V.m. § 3 Abs. 2 Satz 1 WerbeVOStBerG und damit gegen §
Die Klägerin hat beantragt,
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|