FG Hamburg - Urteil vom 10.10.2002
VI 232/00
Normen:
EStG § 9 ; EStG § 21 ; EStG § 33 ; EStG § 33a ;

Werbungskosten bei Einkünften aus Vermietung sowie Unterhaltsleistungen und Krankheitskosten als außergewöhnliche Belastung

FG Hamburg, Urteil vom 10.10.2002 - Aktenzeichen VI 232/00

DRsp Nr. 2003/4004

Werbungskosten bei Einkünften aus Vermietung sowie Unterhaltsleistungen und Krankheitskosten als außergewöhnliche Belastung

1. Aufwendungen Dritter als Werbungskosten des Vermieters 2. Anforderungen an den Nachweis eigenen Vermögens des Unterhaltsberechtigten für die Abzugsfähigkeit von Unterhaltsleistungen 3. Anforderungen an Nachweis für Reisekosten anlässlich eines Arztbesuches

Normenkette:

EStG § 9 ; EStG § 21 ; EStG § 33 ; EStG § 33a ;

Tatbestand:

Streitig sind Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung sowie Unterhaltsleistungen und Krankheitskosten als außergewöhnliche Belastung.