Streitig sind Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung sowie Unterhaltsleistungen und Krankheitskosten als außergewöhnliche Belastung.
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|