FG Hamburg - Urteil vom 08.01.2002
VI 134/00
Normen:
EStG § 9 ;

Werbungskosten eines Sonderschullehrers

FG Hamburg, Urteil vom 08.01.2002 - Aktenzeichen VI 134/00

DRsp Nr. 2002/9457

Werbungskosten eines Sonderschullehrers

Aufwendungen für Kurs in themenzentrierter Interaktion als Werbungskosten bei Sonderschullehrer mit "Problemklasse".

Normenkette:

EStG § 9 ;

Tatbestand:

Streitig ist der Abzug von Aufwendungen für einen Kurs in themenzentrierter Interaktion.