FG Hessen - Urteil vom 23.02.2017
1 K 1824/15
Normen:
EStG 2014 § 9 Abs.1 u. Abs.4;
Fundstellen:
DStRE 2018, 707
EFG 2017, 823

Werbungskosten; Entfernungspauschale; erste Tätigkeitsstätte; Pilot; Flugbegleiterin

FG Hessen, Urteil vom 23.02.2017 - Aktenzeichen 1 K 1824/15

DRsp Nr. 2017/5764

Werbungskosten; Entfernungspauschale; erste Tätigkeitsstätte; Pilot; Flugbegleiterin

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens haben die Kläger zu tragen.

Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

EStG 2014 § 9 Abs.1 u. Abs.4;

Tatbestand

Die Beteiligten streiten darum, ob die Kosten aus von den Klägern durchgeführten Fahrten von der Wohnung zum Flughafen A im Rahmen des Werbungskostenabzugs nach Dienstreisegrundsätzen oder im Wege der Entfernungspauschale zu berücksichtigen sind.

Die Kläger sind Ehegatten und wurden für das Streitjahr zusammen zur Einkommensteuer veranlagt. Der Ehemann erzielte Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit als bei der ... in A angestellter Pilot. Die Ehefrau erzielte Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit als bei der ... in B angestellte Flugbegleiterin. Beide gingen ihrer Tätigkeit von der "Home Base" in A aus nach.