Die Klägerin ist Eigentümerin eines Zweifamilienhauses. Die im Erdgeschoss gelegene Wohnung wurde von einer geborenen Tante bewohnt, zu deren Gunsten ein lebenslängliches unentgeltliches Wohnrecht bestand. Die Wohnung im Obergeschoss war von der Klägerin fremdvermietet. Im Rahmen ihrer Einkommensteuererklärung 2003 machte die Klägerin für eine Heizungs- und Kaminsanierung sowie einen Kanalumbau Erhaltungsaufwendungen von insgesamt 8.776,-- EUR als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und
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