FG Köln vom 08.02.2000
9 K 1857/99
Fundstellen:
EFG 2001, 676

Werbungskostenabzug bei Aufbaustudium

FG Köln, vom 08.02.2000 - Aktenzeichen 9 K 1857/99

DRsp Nr. 2001/13259

Werbungskostenabzug bei Aufbaustudium

Zu den in vollem Umfang bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit abziehbaren Werbungskosten gehören auch die Aufwendungen einer Diplom-Übersetzerin für ein auf zwei Jahre angelegtes Aufbaustudium der Journalistik an einer Universität, sofern dieses Studium ein abgeschlossenes wissenschaftliches Hochschulstudium voraussetzt und unabhängig davon keine Berufsbefähigung vermittelt.

Für die Praxis:

Die schwerpunktmäßig formalsprachlich durchgeführte journalistische Ausbildung stellte sich im Hinblick auf eine breit gefächerte Übersetzungstätigkeit, wie sie die Klägerin vorweisen konnte, gerade als Vertiefung und Ergänzung der bisherigen beruflichen Möglichkeiten dar.

Fundstellen
EFG 2001, 676