FG München vom 23.07.1997
1 K 3995/93

Werbungskostenabzug bei Fahrtkosten zum vermieteten Objekt

FG München, vom 23.07.1997 - Aktenzeichen 1 K 3995/93

DRsp Nr. 2001/3003

Werbungskostenabzug bei Fahrtkosten zum vermieteten Objekt

Fahrtkosten zum vermieteten Objekt sind auch nicht anteilig als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abzugsfähig, wenn der Vermieter regelmäßig zum Mietobjekt fährt, um dort nach dem Rechten zu sehen und er seinen ebenfalls in diesem Haus wohnenden Eltern jeweils einen Besuch abstattet.

Gründe:

I.

Streitig ist, ob Fahrtkosten als Werbungskosten abgezogen werden können.