Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg vom 03.08.2021 –
Die Kosten des Revisionsverfahrens hat der Beklagte zu tragen.
I.
Die Klägerin und Revisionsbeklagte (Klägerin) bezieht als pensionierte Landesbeamtin Versorgungsbezüge. Bis zum Eintritt in den Ruhestand war sie hauptamtlich für die Gewerkschaft … (Gewerkschaft X) im Deutschen Gewerkschaftsbund tätig und hierfür von ihrem Dienstherrn freigestellt. Seit dem Eintritt in den Ruhestand ist die Klägerin für verschiedene Gremien der Gewerkschaft X ehrenamtlich tätig.
Mit ihrer Einkommensteuererklärung für das Streitjahr (2016) machte sie Aufwendungen für diese Tätigkeit in Höhe von … € als Werbungskosten bei ihren Versorgungsbezügen geltend.
Dem folgte der Beklagte und Revisionskläger (Finanzamt —FA—) nicht.
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