BFH - Urteil vom 16.01.1998
VI R 46/87
Fundstellen:
BFH/NV 1998, 851
NJW 1998, 1512

Werbungskostenabzug für Auslandsprachkurs

BFH, Urteil vom 16.01.1998 - Aktenzeichen VI R 46/87

DRsp Nr. 1998/8968

Werbungskostenabzug für Auslandsprachkurs

Aufwendungen für einen mit einem Sprachkurs verbundenen Auslandsaufenthalt sind nicht schon deshalb als Werbungskosten abziehbar, weil der Arbeitnehmer die Fremdsprache für seine Berufsausbildung benötigt.

Gründe: