FG Sachsen - Urteil vom 04.03.2009
8 K 1098/08
Normen:
EStG § 3 Nr. 16; EStG § 3c Abs. 1 Hs. 1; EStG § 9 Abs. 1 S. 1; LStR 2005 R 40 Abs. 2;
Fundstellen:
DStRE 2010, 142
EFG 2010, 125

Werbungskostenabzug für Auslandsübernachtungen bei steuerfreier Erstattung der Kosten durch den Arbeitgeber

FG Sachsen, Urteil vom 04.03.2009 - Aktenzeichen 8 K 1098/08

DRsp Nr. 2009/10546

Werbungskostenabzug für Auslandsübernachtungen bei steuerfreier Erstattung der Kosten durch den Arbeitgeber

Ein Arbeitnehmer, dem beruflich veranlasste Übernachtungskosten im Ausland in voller Höhe von seinem Arbeitgeber steuerfrei erstattet werden, kann keine Werbungskosten nach den Pauschbeträgen gem. R 40 Abs. 2 LStR 2005 i.V.m. BMF-Schreiben v. 9.11.2004 (IV C 5-S 2353-108/04, BStBl 2004 I S. 1052) geltend machen, soweit diese über die tatsächlichen Übernachtungskosten hinausgehen. Dem Abzug der Auslandsübernachtungskosten i. H. der Pauschbeträge steht § 3c Abs. 1 1. Halbsatz EStG entgegen.

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kläger tragen die Kosten des Verfahrens.

Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

EStG § 3 Nr. 16; EStG § 3c Abs. 1 Hs. 1; EStG § 9 Abs. 1 S. 1; LStR 2005 R 40 Abs. 2;

Tatbestand:

Streitig ist, ob ein Arbeitnehmer, dem beruflich veranlasste Übernachtungskosten im Ausland in voller Höhe von seinem Arbeitgeber steuerfrei erstattet wurden, Werbungskosten nach den Pauschbeträgen gemäß R 40 Abs. 2 Lohnsteuer-Richtlinien - LStR - i.V.m. BMF-Schreiben vom 09.11.2004, BStBl I 2004, 1052, geltend machen kann, soweit diese über die tatsächlichen Übernachtungskosten hinausgehen.