Der Kläger ist bei den Berliner Verkehrsbetrieben - BVG - beschäftigt. Seine Arbeitsstätte befand sich in den Streitjahren in der L. Straße ... (Kreuzberg) und in der M.-Straße ... (Mitte). Der Kläger war im Streitjahr Inhaber eines Dienstausweises der BVG, der auch als Fahrtausweis für die Verkehrsmittel der BVG galt (Freifahrtberechtigung).
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