BFH vom 18.06.1997
X B 209/96

Werbungskostenabzug für Lebensversicherungsprämien?

BFH, vom 18.06.1997 - Aktenzeichen X B 209/96

DRsp Nr. 1998/9315

Werbungskostenabzug für Lebensversicherungsprämien?

Beiträge an eine (Risiko-)Lebensversicherung, die im Zusammenhang mit der Finanzierung des Erwerbs von ertragbringendem Vermögen abgeschlossen wird, sind Lebenshaltungskosten, die im Hinblick auf das Aufteilungsverbot des § 12 Nr. 1 Satz 2 EStG nur als Sonderausgaben berücksichtigt werden können.

Für die Praxis:

Der BFH hält an seiner bisherigen Rechtsprechung fest (BFH v. 11.5.1989, BStBl. II, 657 m.w.N.). Im Streitfall hatte somit die Frage des Werbungskostenabzugs von Versicherungsprämien für eine Lebensversicherung, die zur Sicherung eines zwecks Vergabe eines Berlin-Darlehens aufgenommenen Kredits abgetreten worden war, keine grundsätzliche Bedeutung mehr.