FG Münster - Urteil vom 21.01.1999
4 K 6282/98 E
Fundstellen:
EFG 2000, 481

Werbungskostenabzug: Körperschaftsteuer-Haftungsschulden

FG Münster, Urteil vom 21.01.1999 - Aktenzeichen 4 K 6282/98 E

DRsp Nr. 2001/3039

Werbungskostenabzug: Körperschaftsteuer-Haftungsschulden

Wird ein Gesellschafter-Geschäftsführer als Haftungsschuldner für Steuerschulden der GmbH in Anspruch genommen, können Zahlungen auf Körperschaftsteuer-Schulden der GmbH und darauf entfallende Nebenleistungen nicht als Werbungskosten bei seinen Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit abgezogen werden, soweit die Körperschaftsteuer seine eigenen Kapitaleinkünfte aus dieser GmbH betrifft.

Tatbestand:

Streitig ist die Anerkennung nachträglicher Werbungskosten eines früheren, alleinigen Gesellschafters/Geschäftsführers einer GmbH, die dieser aus Zahlungen ableitet, die er als Haftungsschuldner für Steuerschulden der inzwischen aufgelösten GmbH geleistet hat.