Streitig ist der Werbungskostenabzug von Fahrtkosten und von Verpflegungsmehraufwendungen.
Der Kläger ist Rettungssanitäter und seit dem 1. März 2009 beim V Hilfsdienst e.V. tätig. Seit dem 1. Juli 2011 ist er als Rettungsassistent beim V Hilfsdienst e.V. eingestellt. Im Streitjahr 2011 hat der Kläger folgende Dienste als Rettungsassistent geleistet:
73 Dienste mit mindestens 24 Stunden Anwesenheit auf der Rettungswache L,
2 Dienste mit mindestens 15 Stunden Anwesenheit auf der Rettungswache L,
6 Dienste mit mindestens 8 Stunden Anwesenheit auf der Rettungswache L,
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