FG Hessen, vom 22.06.1999 - Aktenzeichen 4 K 3955/96 - Aktenzeichen 4 K 5148/96
DRsp Nr. 2001/2845
Werkzeugkostenbeiträge in der Automobilindustrie
Auch wenn Zulieferfirmen in der Automobilindustrie im Rahmen der Gesamtvereinbarungen über die Lieferung von Kfz-Teilen von den Kfz-Herstellern Werkzeugkostenbeiträge zugesagt bekommen, die die Herstellungskosten der für die Erfüllung der Lieferverpflichtung erforderli-chen Werkzeuge zum Teil abdecken, sind die jeweils im Eigentum der Zulieferfirma verbleibenden Werkzeuge mit den gesamten Herstellungskosten zu aktivieren. Für die erhaltenen Werkzeugkostenbeiträge ist die Bildung eines passiven Rechnungsabgrenzungspostens nicht zu-lässig mit der Folge, daß die Beträge zu einer Gewinnerhöhung führen.
Für die Praxis:
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