FG München - Beschluss vom 11.10.2017
7 V 2254/17

Wertaufholung auf eine Beteiligung

FG München, Beschluss vom 11.10.2017 - Aktenzeichen 7 V 2254/17

DRsp Nr. 2018/10212

Wertaufholung auf eine Beteiligung

Tenor

1.

Die Vollziehung des Bescheids für 2015 über Körperschaftsteuer vom 25. April 2017 wird für die Dauer des Einspruchsverfahrens in Höhe von 246.833 € ausgesetzt.

2.

Die Vollziehung des Bescheids für 2015 über den Gewerbesteuermessbescheid vom 25. April 2017 wird für die Dauer des Einspruchsverfahrens in Höhe von 57.593 € ausgesetzt.

3.

Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens.

Gründe

I.

Streitig ist die Berücksichtigung einer Wertaufholung auf die Beteiligung der Antragstellerin an der ... Limited.

Die Antragstellerin ist eine Kapitalgesellschaft mit Sitz in München. Sie wurde mit Gesellschaftsvertrag vom 7. August 2001 gegründet und am 12. September 2001 unter HRB ... im Handelsregister beim Amtsgericht München eingetragen. Geschäftsführer war im Streitjahr 2015 M. Der Gegenstand ihres Unternehmens besteht in der Verwaltung eigenen Vermögens.

Da für das Jahr 2002 keine Steuererklärungen abgegeben worden waren, setzte das Finanzamt die Besteuerungsgrundlagen im Schätzungswege fest, der Gewinn aus Gewerbebetrieb wurde mit 7.000 € erfasst (vgl. Bescheide vom 30. August 2004), der Vorbehalt der Nachprüfung wurde am 3. Juni 2005 aufgehoben.