FG Baden-Württemberg - Gerichtsbescheid vom 27.06.2000
9 K 339/98
Normen:
EStG § 6 Abs. 1 Nr. 1 S. 4;
Fundstellen:
EFG 2000, 1375

Wertaufholungswahlrecht bei Inanspruchnahme von Sonderabschreibungen

FG Baden-Württemberg, Gerichtsbescheid vom 27.06.2000 - Aktenzeichen 9 K 339/98

DRsp Nr. 2001/1297

Wertaufholungswahlrecht bei Inanspruchnahme von Sonderabschreibungen

Zuschreibung des Werts eines Wirtschaftsguts auf einen höheren Teilwert: Die Ausübung des Wertaufholungswahlrechts nach § 6 Abs. 1 Nr. 1 Satz 4 EStG ist nicht nur dann zulässig, wenn zuvor eine Teilwertabschreibung auf den niedrigeren Teilwert stattgefunden hat, sondern auch, wenn der niedrigere Wert durch Inanspruchnahme steuerlicher Sonderabschreibungen oder erhöhter Absetzungen zustandegekommen ist.

Normenkette:

EStG § 6 Abs. 1 Nr. 1 S. 4;

Tatbestand:

Streitig ist, ob bei Wirtschaftsgütern, für die in vorangegangenen Wirtschaftsjahren Sonderabschreibungen in Anspruch genommen wurden, Zuschreibungen auf den höheren Teilwert gem. § 6 Abs. 1 Nr. 1 Satz 4 EStG zulässig sind.