Auf die Beschwerde der Verfahrensbevollmächtigten des Antragsgegners wird der Beschluss des Amtsgerichts Brandenburg an der Havel vom 06.01.2023 abgeändert.
Der Verfahrenswert für die erste Instanz wird anderweitig auf 8.374 € festgesetzt.
Das Beschwerdeverfahren ist gerichtsgebührenfrei. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
I.
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