OLG Frankfurt/Main - Beschluss vom 18.10.2017
8 W 33/17
Normen:
GKG § 40; GKG § 4 Abs. 1;
Fundstellen:
NJW-RR 2018, 254
Vorinstanzen:
LG Gießen, vom 29.03.2017 - Vorinstanzaktenzeichen 3 O 279/16

Wertfestsetzung bei Verweisung des Rechtsstreits vom Arbeitsgericht an die ordentliche Gerichtsbarkeit

OLG Frankfurt/Main, Beschluss vom 18.10.2017 - Aktenzeichen 8 W 33/17

DRsp Nr. 2017/17173

Wertfestsetzung bei Verweisung des Rechtsstreits vom Arbeitsgericht an die ordentliche Gerichtsbarkeit

Verweist das Arbeitsgericht den Rechtsstreit an ein Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit, so hat die - für das gesamte Verfahren maßgebende - Wertfestsetzung in gleicher Weise zu erfolgen, wie wenn die Sache von Anfang an bei dem Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit anhängig gewesen wäre.

Tenor

Auf die Beschwerde der Prozessbevollmächtigten der Beklagten wird der Beschluss der 3. Zivilkammer des Landgerichts Gießen vom 29. März 2017 in Verbindung mit dem Nichtabhilfebeschlusses vom 30. Juni 2017 abgeändert.

Der Streitwert wird für den Zeitraum bis zum 14. Dezember 2016 auf € 100.000,00 und für den Zeitraum ab dem 15. Dezember 2016 auf € 6.000,00 festgesetzt.

Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.

Normenkette:

GKG § 40; GKG § 4 Abs. 1;

Gründe

I.

Die Parteien streiten um etwaige Vergütungsansprüche des Klägers für seine Einsätze als Spieler in der X-Bundesliga.