FG Köln - Urteil vom 30.04.2014
7 K 821/09
Normen:
EStG § 9; EStG § 21;

Wertminderung eines Grundstücks als Werbungskosten bei VuV

FG Köln, Urteil vom 30.04.2014 - Aktenzeichen 7 K 821/09

DRsp Nr. 2014/13335

Wertminderung eines Grundstücks als Werbungskosten bei VuV

1) Die Wertminderung eines verpachteten Grundstücks, welche das Grundstück dadurch erleidet, dass durch Nutzungsvertrag auf dem Grundstück gegen Entgelt Verkippungsmaßnahmen durchgeführt werden dürfen, führt zu Werbungskosten aus VuV. 2) Die Höhe der als Werbungskosten zu berücksichtigenden Wertminderung ergibt sich aus der Differenz zwischen dem gemeinen Wert des Grund und Bodens vor der Verkippung und dem gemeinen Wert nach der Verkippung.

Normenkette:

EStG § 9; EStG § 21;

Tatbestand

Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob die aufgrund einer Verkippungsmaßnahme eingetretene Wertminderung des Grund und Bodens steuermindernd zu berücksichtigen ist.

Die Kläger wurden für das Streitjahr 2005 zusammen zur Einkommensteuer veranlagt. Der Kläger erzielte Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft. Darüber hinaus erzielten die Kläger Einkünfte aus Kapitalvermögen und aus Vermietung und Verpachtung.