Wertpapiere als gewillkürtes Betriebsvermögen bei Freiberufler
FG Niedersachsen, vom 15.07.1998 - Aktenzeichen II 490/95
DRsp Nr. 2001/3114
Wertpapiere als gewillkürtes Betriebsvermögen bei Freiberufler
Auch bei der Gewinnermittlung durch Einnahmeüberschußrechnung (§ 4 Abs. 3EStG) ist die Bildung von gewillkürtem Betriebsvermögen (z.B. Wertpapiere) möglich mit der Folge, daß etwaige Verluste im Falle der Veräußerung den Gewinn mindern. Die Bildung von gewillkürtem Betriebsvermögen setzt allerdings voraus, daß das betreffende Wirtschaftsgut zeitnah in ein betriebliches Bestandsverzeichnis aufgenommen worden ist.
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