FG München - Urteil vom 25.10.2005
6 K 19/05
Normen:
EStG § 15 Abs. 1 Nr. 2 ;

Wertpapiere kein gewillkürtes Betriebsvermögen bei Anhängerverleih

FG München, Urteil vom 25.10.2005 - Aktenzeichen 6 K 19/05

DRsp Nr. 2006/1208

Wertpapiere kein gewillkürtes Betriebsvermögen bei Anhängerverleih

Wertpapiere, die sich im gemeinsamen Eigentum von Ehegatten befinden, können nicht als gewillkürtes Betriebsvermögen in eine aus den Ehegatten bestehende BGB -Gesellschaft eingelegt werden, die sich mit der Vermietung von Anhängern befasst.

Normenkette:

EStG § 15 Abs. 1 Nr. 2 ;

Tatbestand:

I.

Die Klägerin (Klin) ist eine durch Vertrag vom 22.7.1998 gegründete Gesellschaft bürgerlichen Rechts, die aus den beiden Ehegatten H K und C K besteht. Sie befasst sich mit der Vermietung von beweglichen Wirtschaftsgütern (Sattelanhänger, Kippauflieger u.ä.). Durch Mietvertrag vom 30.6.1998 vermietete sie einen Sattelauflieger an die Fa. X GmbH, durch Vertrag vom 29.10.1999 ein Fahrzeug an die Fa. Y GmbH. Anteilseigner bei beiden genannten Gesellschaften ist Herr K.