BFH - Urteil vom 02.09.2008
X R 14/07
Fundstellen:
BFH/NV 2008, 2012
Vorinstanzen:
FG Schleswig-Holstein, vom 29.03.2007 - Vorinstanzaktenzeichen 2 K 343/04

Wertpapierhandel ist nur selten gewerblich

BFH, Urteil vom 02.09.2008 - Aktenzeichen X R 14/07

DRsp Nr. 2008/18962

Wertpapierhandel ist nur selten gewerblich

Gründe:

I. Der Kläger und Revisionsbeklagte (Kläger) ist gelernter Bankkaufmann. Er erzielte im Streitjahr 1994 u.a. Einkünfte als Gesellschafter-Geschäftsführer einer im ... tätigen GmbH. Für die Jahre 1993 bis 1996 führte der Beklagte und Revisionskläger (das Finanzamt --FA--) eine Außenprüfung beim Kläger durch, der vor Beginn der Prüfung Jahresabschlüsse 1994 bis 1996 für einen Gewerbebetrieb "Wertpapierhandel" nebst Anlagen GSE sowie berichtigte Anlagen KSO zu den Einkommensteuererklärungen 1994 bis 1996 einreichte. Die nachträgliche Geltendmachung des gewerblichen Wertpapierhandels begründete der Kläger damit, dass der Umfang und die Art der Abwicklung des Wertpapierhandels erst klargeworden seien, als die Tätigkeit Ende 1997 beendet gewesen sei.

Aus den Jahresabschlüssen ergeben sich für das Streitjahr ein Verlust von fast 2,5 Mio. DM.

Die Durchführung und Entwicklung der Wertpapiergeschäfte erläuterte der Kläger im Einzelnen wie folgt: