FG München - Urteil vom 22.08.2001
4 K 3206/01
Normen:
GrEStG § 8 Abs. 1 ; GrEStG § 9 Abs. 1 ; AO 1977 § 41 ;
Fundstellen:
EFG 2002, 114

Wertsteigerung infolge Baulandausweis als Gegenleistung des Erwerbers nach §§ 8, 9 GrEStG; Grunderwerbsteuer (bisher 4 K 2307/97)

FG München, Urteil vom 22.08.2001 - Aktenzeichen 4 K 3206/01

DRsp Nr. 2002/3379

Wertsteigerung infolge Baulandausweis als Gegenleistung des Erwerbers nach §§ 8, 9 GrEStG; Grunderwerbsteuer (bisher 4 K 2307/97)

Übertragt ein Grundstücksveräußerer Teilflächen eines Grundstücks, nachdem sich der Käufer in einem mit dem Grundstückskaufvertrag kausal zusammenhängenden Vorvertrag verpflichtet hat, für das Grundstück einen Bebauungsplan aufzustellen, erbringt der Käufer der Grundstücksteilflächen neben dem Kaufpreis zusätzlich auch die durch die Baulandsausweisung eingetretene Wertsteigerung der bei dem Veräußerer verbleibenden Teilfläche als grunderwerbsteuerliche Gegenleistung.

Normenkette:

GrEStG § 8 Abs. 1 ; GrEStG § 9 Abs. 1 ; AO 1977 § 41 ;

Tatbestand:

I.

Streitig ist, ob die Klägerin anlässlich des Erwerbs eines Grundstücks durch Baulandausweisung für vom Veräußerer zurückbehaltene Flächen eine der Grunderwerbsteuer zu unterwerfende zusätzliche Gegenleistung erbracht hat.